Endlich hat die EU-Komission einen Vorschlag zur von der Wirtschaft seit langem geforderten Europäischen Privatgesellschaft (EPG) vorgelegt. Die neue Gesellschaftsform soll Firmen, vor allem des Mittelstandes, ermöglichen in allen Ländern der Europäischen Union Tochtergesellschaften zu gründen, ohne sich in jedem Land mit den dort vorgeschriebenen Rechtsformen im Einzelnen auseinander zu setzen. Der bisherige Verwaltungs- Beratungs- und Kostenaufwand sowohl für die Gründung, wie auch für die laufenden Kosten eines solchen Tochterunternehmens, haben die meisten Mittelständler davon abgehalten, sich im europäischen Umfeld zu engagieren.
Nun soll jeder Mittelständler aber auch jedes größere Unternehmen eine EPG gründen können, die die Gründung von Einzelgesellschaften mit den jeweiligen nationalen Rechtsformen, wie GmbH oder Ltd. Überflüssig macht. Nach Studien deutscher Wirtschaftsverbände ließen sich die Kosten für die Firmen durch die EPG um über achtzig Prozent verringern.
Die Vorteile für Unternehmen, die eine EPG gründen liegen auf der Hand: Neben der erheblichen Kosteneinsparung und der Verwaltungsvereinfachung liegen sie auch im firmeninternen Bereich. So erleichtert eine einheitliche Rechtsform auch die internen Abläufe ganz erheblich. Die Unterstellung der Firmen, die eine EPG gründen unter europäisches Recht, verbessern die Rechtsicherheit, vereinfachen Verwaltungs- und Marketingabläufe, erhöhen die Möglichkeit eine Marke für den gesamten europäischen Raum aufzubauen und erleichtern somit auch den Aufbau einer Corporate Identity nicht nur in den einzelnen nationalen Bereichen, sondern für ganz Europa.
Betrachtet man die Änderungen in der vom Europäischen Parlament am 10. März 2009 angenommenen Fassung des Statuts, um eine EPG zu gründen, so ist festzustellen, dass die Berücksichtigung nationaler und partikularer Interessen zwar eine Vielzahl von zusätzlichen und genauer gefassten Artikeln notwendig gemacht hat, dass aber weder Europäisches Parlament, noch EU-Komission den ursprünglichen Zweck aus den Augen verlorenen haben.
Eine EPG gründen heißt nach wie vor, Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung für die interessierten Unternehmen. Wenn die Kommission es schafft, ihren ehrgeizigen Zeitplan einzuhalten und den Ministerrat zur Zustimmung zu bewegen, dann steht den europäischen Unternehmen ab Juli 2010 ein Instrument zur Verfügung, das den Binnenmarkt stärken und die EU in der Außenwirkung zu einem einheitlicheren Wirtschaftsraum machen wird. Einige der geänderten Vorschriften haben sogar eine Verbesserung für die Unternehmen zur Folge.
Eine EPG gründen heißt auch, sich fitt zu machen für den verschärften Wettbewerb in einer globalisierten Welt, nach Ende der Wirtschafts- und Finanzkrise. Kein europäisches Unternehmen kann sich weiterhin leisten, durch unterschiedliche Rechtsformen in den verschiedenen Ländern, dauerhaft Reibungsverluste kompensieren zu müssen. Auch wenn die Planungen und Diskussionen über die EPG bis weit in die Zeit vor der Wirtschaftskrise zurückreichen, so ist die zügige Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens Teil der europäischen Antwort auf die wachsende globale Konkurrenzsituation in der europäische Unternehmen agieren.





